Ratgeber

Anträge & Behörden in der Schwangerschaft und nach der Geburt

Welche Anträge stehen an und welche Fristen gelten? Hier findest du die wichtigsten Punkte zu Elterngeld, Kindergeld, Geburtsurkunde und Mutterschutz – übersichtlich erklärt und mit Checkliste zum Abhaken.

Überblick: Was ist wann zu tun?

  • Vor der Geburt: Unterlagen vorbereiten, ggf. Vaterschaft anerkennen und Sorgeerklärung (unverheiratete Paare), Arbeitgeber/Krankenkasse zum Mutterschutz informieren.
  • Direkt nach der Geburt: Geburtsanzeige/Urkunde, Kind im Krankenhaus oder beim Standesamt anmelden.
  • Nach der Geburtsurkunde: Kindergeld und Elterngeld beantragen, Versicherungen informieren.

Elterngeld

Elterngeld federt den Einkommensausfall nach der Geburt ab. Es gibt Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Zuständig sind die Landes-Elterngeldstellen.

Unterlagen (in der Regel)

  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie für Elterngeld)
  • Personalausweis/Reisepass
  • Nachweise zum Einkommen (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid bei Selbstständigen)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld (falls bezogen)
  • Arbeitgeberbescheinigung über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (falls relevant)
  • Bankverbindung

Fristen & Tipps

  • Antragstellung zügig nach der Geburt; rückwirkende Zahlungen sind nur begrenzt möglich.
  • Plant Elterngeld-Monate (Basis/Plus/Partnerschaftsbonus) vorab grob – Anpassungen sind teils möglich.

Kindergeld

Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit). Meist werden die Steuer-IDs von Eltern und Kind benötigt.

Unterlagen

  • Geburtsurkunde (für Kindergeld)
  • Steuer-ID der antragstellenden Person und des Kindes (kommt per Post; kann nachgereicht werden)
  • Bankverbindung

Geburtsurkunde (Standesamt)

Im Krankenhaus wird die Geburtsanzeige oft direkt weitergeleitet. Bei Haus- oder Geburtshausgeburten meldet ihr selbst beim Standesamt. Prüft unbedingt die Fristen eurer Kommune.

Unterlagen

  • Personalausweise der Eltern
  • Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden der Eltern
  • Bescheinigung der Geburt (vom Krankenhaus/Hebamme)

Mutterschutzleistungen

Setze Arbeitgeber und Krankenkasse rechtzeitig in Kenntnis. Für Mutterschaftsgeld und Zuschuss werden Bescheinigungen benötigt (z. B. voraussichtlicher Entbindungstermin).

Optional: Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung

Nicht verheiratete Paare können die Vaterschaft vor der Geburt anerkennen und eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt/Notar abgeben – das beschleunigt spätere Anträge.


Checkliste: Anträge & Behörden

  1. Unterlagen-Mappe anlegen (Ausweise, Heirats-/Geburtsurkunden, Bankdaten)
  2. Mutterschutz: Arbeitgeber und Krankenkasse informieren; Bescheinigungen organisieren
  3. Geburtsurkunde beantragen (Krankenhaus/Standesamt, Fristen beachten)
  4. Kindergeld online/bei der Familienkasse beantragen (Steuer-IDs bereitlegen)
  5. Elterngeld (Basis/Plus/Partnerschaftsbonus) planen und Antrag einreichen
  6. Krankenkasse/Versicherungen informieren (Familienversicherung/Beitragsanpassung)
  7. Optional: Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung (vor der Geburt möglich)

Häufige Fragen zu Anträgen und Behörden

Welche Anträge muss ich vor der Geburt stellen?

Welche Anträge erforderlich sind, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Häufig solltest du dich unter anderem um Mutterschaftsgeld, Elternzeit, Kindergeld und Elterngeld kümmern. Einige Anträge können erst nach der Geburt vollständig gestellt werden, andere solltest du bereits vorher vorbereiten.

Wann sollte ich mich um die Anträge kümmern?

Am besten informierst du dich bereits während der Schwangerschaft und bereitest die notwendigen Unterlagen frühzeitig vor. Besonders nach der Geburt kann wenig Zeit für Behördengänge bleiben. Eine persönliche Checkliste mit Fristen und benötigten Dokumenten hilft dabei, den Überblick zu behalten.

Wo beantrage ich Elterngeld?

Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Welche Stelle zuständig ist und ob der Antrag online oder in Papierform gestellt werden kann, hängt vom Bundesland und Wohnort ab. Informiere dich deshalb rechtzeitig über das zuständige Amt.

Wann muss ich Elterngeld beantragen?

Elterngeld sollte möglichst früh nach der Geburt beantragt werden. Es wird grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend gezahlt. Für die Bearbeitung werden unter anderem Angaben zur Geburt und zum Einkommen benötigt, daher ist es sinnvoll, den Antrag bereits vor der Geburt vorzubereiten.

Wo beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld wird grundsätzlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Informiere dich über das zuständige Verfahren und bereite die benötigten Angaben und Unterlagen möglichst frühzeitig vor.

Wann kann ich Kindergeld beantragen?

Der Kindergeldantrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden, da unter anderem das Geburtsdatum benötigt wird. Bereite den Antrag und die benötigten Unterlagen am besten schon während der Schwangerschaft vor.

Was ist Mutterschaftsgeld und wo beantrage ich es?

Mutterschaftsgeld dient der finanziellen Absicherung während der gesetzlichen Mutterschutzfristen. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen beantragen es grundsätzlich bei ihrer Krankenkasse. Je nach Versicherungsstatus können andere Regelungen gelten.

Wann beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld kannst du in der Regel stellen, sobald du die erforderliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin von deiner Ärztin oder deinem Arzt erhalten hast. Informiere dich bei deiner Krankenkasse über das genaue Verfahren.

Welche Unterlagen brauche ich für Elterngeld und Kindergeld?

Je nach Antrag können beispielsweise Geburtsurkunde beziehungsweise Geburtsbescheinigung, Identitätsnachweise, Einkommensnachweise und Angaben zum betreuenden Elternteil benötigt werden. Die genaue Liste unterscheidet sich je nach Leistung und persönlicher Situation. Prüfe deshalb die Anforderungen der jeweils zuständigen Stelle.

Was muss ich nach der Geburt beim Standesamt erledigen?

Die Geburt muss beim zuständigen Standesamt beurkundet werden. Bei einer Geburt im Krankenhaus oder Geburtshaus übernimmt die Einrichtung häufig die Mitteilung der Geburt. Für die Ausstellung der Geburtsurkunden können zusätzliche Unterlagen der Eltern erforderlich sein.

Wann muss ich mein Baby bei der Krankenkasse anmelden?

Nach der Geburt solltest du die Krankenversicherung deines Kindes zeitnah mit deiner Krankenkasse klären. Bei gesetzlich versicherten Eltern kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Familienversicherung möglich sein. Die Krankenkasse informiert dich darüber, welche Unterlagen sie benötigt.

Muss ich die Geburt meinem Arbeitgeber melden?

Informiere deinen Arbeitgeber nach der Geburt möglichst zeitnah über die Geburt. Besonders wichtig ist die Information, wenn du Elternzeit nehmen möchtest. Für die Anmeldung der Elternzeit gelten gesetzliche Fristen, die du unbedingt beachten solltest.

Wann muss ich Elternzeit beantragen?

Elternzeit wird nicht bei einer Behörde beantragt, sondern beim Arbeitgeber angemeldet. Wenn du Elternzeit direkt ab der Geburt nehmen möchtest, musst du sie grundsätzlich spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden. Bereite die Anmeldung deshalb bereits während der Schwangerschaft vor.

Kann ich Elterngeld und Elternzeit gleichzeitig beantragen?

Elterngeld und Elternzeit sind unterschiedliche Dinge: Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung, während Elternzeit eine arbeitsrechtliche Auszeit gegenüber dem Arbeitgeber ist. Du musst deshalb den Elterngeldantrag bei der zuständigen Stelle stellen und die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber anmelden.

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Kindergeld?

Elterngeld soll Eltern nach der Geburt finanziell unterstützen, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und deshalb weniger oder gar nicht arbeiten. Kindergeld ist dagegen eine regelmäßige Familienleistung zur Unterstützung bei den Kosten für ein Kind. Beide Leistungen werden unabhängig voneinander beantragt.

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich mit den Anträgen nicht zurechtkomme?

Bei Fragen kannst du dich an die jeweils zuständige Behörde, deine Krankenkasse oder eine Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle wenden. Auch Sozialverbände und andere Beratungsstellen bieten Unterstützung bei bestimmten Anträgen an. Je früher du dich bei Unklarheiten meldest, desto leichter lassen sich fehlende Unterlagen oder Fristen klären.

Welche Fristen sollte ich nach der Geburt besonders beachten?

Besonders wichtig sind die Fristen für Elternzeit, Elterngeld und die Meldungen beziehungsweise Anträge bei Krankenkasse und Familienkasse. Da die Fristen und Voraussetzungen unterschiedlich sind, solltest du dir bereits während der Schwangerschaft eine persönliche Übersicht erstellen und die notwendigen Unterlagen vorbereiten.

Welche Behördengänge kann ich schon vor der Geburt vorbereiten?

Viele Formulare und Unterlagen kannst du bereits vor der Geburt vorbereiten. Dazu gehören beispielsweise die Unterlagen für Elterngeld und Elternzeit sowie Informationen zu Kindergeld und Krankenversicherung. Nach der Geburt müssen dann meist noch Angaben wie Geburtsdatum und Geburtsurkunde ergänzt werden.

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